Am 1. Oktober ist Gemeinderatswahl – aber was tun, wenn man an dem Tag nicht da ist?

Vorgezogener Wahltag am 22. September

Du kannst auch am Freitag, den 22. September, zwischen 17 und 19 Uhr am Gemeindeamt Bruckneudorf oder im Feuerwehrhaus Kaisersteinbruch wählen gehen. Einfach deine amtliche Wahlinformation und deinen Ausweis mitnehmen!

Wählen per Briefwahl

Du kannst auch mittels Briefwahl mit einer Wahlkarte wählen. Dazu musst du dir eine Wahlkarte von der Gemeinde ausstellen lassen.

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben:

  • Personen, die voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland oder
  • Personen, die sich zwar am Wahltag in der Gemeinde aufhalten, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist.

Die Wahlkarte kannst du bis spätestens 27. September 2017 per Post oder e-mail an post@bruckneudorf.bgld.gv.at schriftlich beantragen. Schreib dazu einfach „Ich beantrage eine Wahlkarte und bitte um Zusendung an [deine Wohnadresse]“ und schicke eine Kopie deines Ausweises mit. Eine Online-Beantragung mittels Handy-Signatur ist anders als in vielen anderen Gemeinden in Bruckneudorf leider noch nicht möglich.

Du kannst auch bis spätestens 29. September 2017, 12.00 Uhr auf das Gemeindeamt gehen und mündlich eine Wahlkarte beantragen. Dazu musst du persönlich erscheinen! Vergiss nicht, deinen ausweis mitzunehmen!

 

Weitere Informationen findest du hier: http://wahl.bgld.gv.at/wahlen/gr.nsf/WoWannWie.htm