Bei der Gemeinderatssitzung am 14. Dezember 2017 wurde der Voranschlag (= Budget) für das Jahr 2018 beschlossen. Für die Ausgaben der laufenden Gebarung (das sind die jährlichen Fixkosten der Gemeinde nach Erfahrungswerten berechnet) sind hier € 4.691.300,- veranschlagt. An Schulden werden 2018 € 115.200,- zurück zu zahlen sein. Außerdem sind noch zusätzliche Investitionen (z.B. Ankauf von Grundstücken und Erwerb von beweglichem Vermögen) im Wert von € 256.700,- geplant. Insgesamt plant die Gemeinde also im Jahr 2018 eine Ausgabenhöhe von € 5.063.200,-.
Dem stehen jedoch nur zu erwartende Einnahmen von € 4.489.100,- gegenüber. Damit lassen sich nicht einmal die jährlichen Fixkosten der Gemeinde begleichen. Ausgeglichen wird das Saldo mit € 574.100,- an Überschüssen, die in den Vorjahren erwirtschaftet wurden.
Es ist allen klar, dass das Budget nicht ewig mit den Überschüssen aus der Vergangenheit ausgeglichen werden kann, deshalb ist es notwendig, so schnell wie möglich Strategien zu suchen, wie einerseits die laufenden Kosten gesenkt und anderseits die Einnahmen angehoben werden können, z.B. durch die Ansiedelung von Betrieben.
Unser Gemeinderat Gerhard Mölk durfte bei der Budgeterstellung im Gemeindevorstand anwesend sein und konnte sich davon überzeugen, dass die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eingehalten wurden. Deshalb konnte er dem Voranschlag in der Gemeinderatssitzung zustimmen. Nichtsdestotrotz erachten wir eine zukünftige Strategie zur Kostensenkung und Einnahmenmaximierung als unbedingt notwendig, damit die Gemeinde für die kommenden Herausforderungen (Stichwort Volksschule Erbse) finanziell gewappnet ist.
Die FPÖ stimmte dem Voranschlag nicht zu. Das ist zwar ihr gutes Recht und kann auch durchaus begründet sein, es ist aber etwas kurios, dass die FPÖ zuvor im Gemeindevorstand demselben Voranschlag ohne Vorbehalte zustimmte.
Erinnerungen zum Voranschlag durch die FF Kaisersteinbruch
Jede Gemeindebürgerin bzw. jeder Gemeindebürger kann während der Auflage des Voranschlagsentwurfs im Gemeindeamt Erinnerungen dazu einbringen. Die FF Kaisersteinbruch hat diese Möglichkeit genutzt, um den Gemeinderat zu erinnern
- zusätzlich € 5.000,- für Uniformen zu budgetieren.
- zusätzlich € 30.000,- für den Zubau einer Halle zu budgetieren.
Diese beiden Posten sollten zusätzlich zu den bereits budgetierten € 53.700,- für die FF Kaisersteinbruch in den Voranschlag aufgenommen werden. Unser Gemeinderat Gerhard Mölk konnte diesen beiden Erinnerungen der FF Kaisersteinbruch aus folgenden Erwägungen nicht zustimmen:
Gemäß § 40 Abs. 2 des Burgenländischen Feuerwehrgesetzes hat zwar die Gemeinde die Kosten für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zu tragen, nach der Dienstordnung A des Burgenländischen Landesfeuerwehrverbandes kann jedoch die Feuerwehr auch selbst Geldmittel aufbringen. Dadurch entsteht quasi eine Mitwirkungspflicht der FF zu ihrer eigenen Finanzierung.
Die Dienstordnung A wurde vom Landesfeuerwehrkommandanten herausgegeben und gilt für alle burgenländische Feuerwehren. Sie bestimmt im Punkt 31 weiter, dass der Feuerwehrkommandant jährlich verpflichtet ist, der Gemeinde den Untervoranschlag der Ortsfeuerwehr für das nächste Budgetjahr vor Erstellung des Voranschlages der Gemeinde zur Genehmigung durch den Gemeinderat vorzulegen. Der Voranschlag der Gemeinde wurde im November erstellt, also hätte der Untervoranschlag der FF Kaisersteinbruch spätestens in der Sitzung am 23. Oktober vom Gemeinderat genehmigt werden müssen. Ein solcher Untervoranschlag wurde jedoch vom Feuerwehrkommandanten nie vorgelegt. Auch ein entsprechender Rechnungsabschluss wurde in den letzten Jahren dem Gemeinderat nie vorgelegt.
Da das Vorgehen bei der Erstellung des Feuerwehrbudgets im Rahmen des Gemeindevoranschlags klar durch die Dienstanweisung A geregelt ist (nämlich durch Vorlage und Genehmigung eines Untervoranschlags und nicht durch die Einbringung von Erinnerungen), konnte Gerhard Mölk den Erinnerungen aus rein rechtlichen Gründen nicht zustimmen.
Die Erinnungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt (eine Pro-Stimme: FF-Kommandant und Gemeinderat Thomas Poller).
Weitere Tagesordnungspunkte
- Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2018-2022
- Ortsausschuss Kaisersteinbruch – Bestellung und Geschäftsordnung
- Delegierte für den Städtebund
- Kindergarten, Kinderkrippe und Hort – Wechsel in die Gemeinnützigkeit um den geringeren Umsatzsteuersatz von 10 % nutzen zu können
- Dienstbarkeitsvertrag mit der Energie Burgenland
- Betreubares Wohnen – Wohnungsvergabe
- Befugnis der Gemeinde, einen Nutzungsvertrag mit dem Eigentümer des Phönix/Merkur-Werbebogens abzuschließen, um das Entgelt für die Nutzung des öffentlichen Grundes zu erhöhen
- Festsetzung der Kanalanschlussgebühr auf € 10,17 pro m² Berechnungsfläche gemäß § 5 Abs. 2 KAbG
Diese Tagesordnungspunkte wurden alle einstimmig beschlossen.
Transparente Politik und Verwaltung in Bruckneudorf
Nach der Gemeindeordnung hat jede Gemeinderatspartei das Recht, pro Sitzung die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zu verlangen. Die Grünen haben in dieser Sitzung erstmals davon Gebrauch gemacht und den Punkt „Transparente Politik und Verwaltung in Bruckneudorf“ verlangt. Dazu wurde vorab ein Transparenzantrag mit Erläuterungen verschickt. Der Antrag zielt darauf ab, folgende Informationen ab sofort auf der Homepage der Gemeinde Bruckneudorf leicht zugänglich, übersichtlich und immer aktuell zur Verfügung zu stellen:
- Einladungen zu Gemeinderatssitzungen
- Protokolle der Gemeinderatssitzungen
- Voranschläge, Rechnungsabschlüsse und allfällige Beteiligungsstrukturen
- Verordnungen der Gemeinde
- Informationen zum Stand der Planung, Umsetzung und erwarteten Kosten von Projekten der Gemeinde von allgemeinem öffentlichen Interesse
Dazu sind in der Debatte von allen Parteien gute Inputs gekommen, um den Antrag in seiner zeitlichen und inhaltlichen Dimension zu präzisieren. Gerhard Mölk hat daher den Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und den Transparenzantrag dem Kulturausschuss zur näheren Beratung zuzuweisen. Dem wurde einstimmig zugestimmt.